EDV Sachverständiger - Gutachter
Thomas Schmidt -
Münster
Mitglied beim Deutschen EDV Gerichtstag 
 


EDV Sachverständiger Gutachter Thomas Schmidt Münster


Bildbeispiele Verkabelung

Veröffentlichungen/Presse

Vorträge

 Broschüre als PDF

 • Beratung
 • Konfliktmanagement
 • Gutachten
   - Privatgutachten
   - Gerichtsgutachten  
 • Schlichtung
 • Gutachten für Gerichte   
 • Bewertung
 • Schadensfeststellungen
 • Fertigstellungs-
   bescheinigung nach §641a

Kontakt:
Thomas Schmidt
Kellermannstr. 14
D-48149 Münster

Tel. +49 (0) 251 294355
Fax +49 (0) 251 294372

info (at) edv-sachverstaendiger-muenster.de

Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie die E-Mail Adresse komplett eingeben müssen. Nur so gibt es einen wirksamen Schutz vor Spam

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

externe Links:

schmidt-fotos


BSG e.V. - Berufsfachverband
für das Sachverständigen u. Gutachterwesen



Ausbildung von Sachverständigen

Rechtsanwalt
Volker Hacke Münster


Wir verkaufen Brillen

Impressum

letzte Änderung

 26.06.09

EDV-Sachverständiger für die IT-Technik
Geprüft und anerkannt durch die Deutsche Sachverständigen Gesellschaft mbH (DESAG)
Mitglied beim Deutschen EDV Gerichtstag

 Erstellung von:
 - Gerichtsgutachten
 - Privatgutachten
 - Auskunftsgutachten
 - Bewertungsgutachten
 - Schiedsgutachten
 - Versicherungsgutachten
 - Teilnahme an Hausdurchsuchungen
 - Überprüfung von Datenmanipulation 
 - Feststellung von Lizenzrechtsverletzungen 
 - Beratung bei der Planung von EDV-Projekten

Immer unübersichtlicher wird der Markt in der IT-Technologie. Das Zusammenwachsen  artverwandter  Technologien und Peripherien wird für den Nutzer immer unübersichtlicher.
Der EDV-Sachverständige hilft durch seine Objektivität, besondere Sachkunde und Unhabhängigkeit im Vorfeld Fehler zu vermeiden und den Überblick zu wahren.
Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt es immer häufiger zu Unstimmigkeiten. Hier hilft der EDV-Sachverständige mittels Moderation oder aber auch durch die objektive Feststellung des tatsächlichen Zustandes.

 Der Sachverständige hilft, wenn...
 - im Vorfeld eine fachliche und neutrale Beratung gewünscht wird
 - eine neutrale und objektive Bewertung eines Schadensfalles benötigt wird
 - eine neutrale und objektive Bewertung bei einer Finanzierung benötigt wird

 - die Verletzung des geistigen Eigentums festgestellt oder überprüft werden soll
 - Datenmanipulationen festgestellt oder überprüft werden soll
 - der „Ist-Zustand“ von Hard- bzw. Software festgestellt werden soll
 - Streitfälle gerichtlich oder außergerichtlich fachlich geklärt werden sollen

 Tätigkeiten
 - Schadensfeststellung, Schadensbewertung, Schadensdokumentation
 - Beweissicherung
 - Bewertung von Funktionalitäten, Lauffähigkeiten und Mängelfeststellung
 - Wertermittlung von Software, Softwarekomponenten und Hardware
 - Begutachtung von Datenmanipulationen
 - Fertigstellungsbescheinigungen nach neuem Werkvertragsrecht vorbeugende Beratung
 - Systemanalyse
 - Moderation, Schiedsgutachten außergerichtliches Schlichtungsverfahren

 bezogen auf...
 - Internetkrimitalität, - politische, sexuelle und forensische Delikte  
 - Betriebssysteme
 - Rechner-Hardware und Peripherie/Zubehör
 - Lokale Netzwerke (LAN) und Funknetzwerke (WLAN)
 - Telefonanlagen (ISDN) und Peripherie/Zubehör

 für...
 - Unternehmen und Privatpersonen
 - Versicherungen
 - Rechtsanwälte
 - sonstige Unternehmen
 - Privatpersonen
 - Verwaltungen/Kommunen/Behörden
 - Strafverfolgungsbehörden
 - Gericht